Allgemeine Geschäftsbedingungen „Reisebüro Traivelling“

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.

 DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER –

Traivelling tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf, niemals als Veranstalter!

 

1. Buchung/Vertragsabschluss

 Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Buchungen werden von Traivelling umgehend schriftlich bestätigt werden. Im Hinblick auf eigene Leistung und auf die von Traivelling vermittelten Leistungen des Veranstalters wird entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hingewiesen und auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam gemacht. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber Traivelling (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann Traivelling eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers bei Traivelling fällig.

 2. Informationen und sonstige Nebenleistungen

 2.1 Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Traivelling wird den Kunden über die jeweiligen darüber hinaus gehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt Traivelling gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt Traivelling nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

 2.2 Informationen über die Reiseleistung

Traivelling wird die vermittelte Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darstellen.

3. Rechtsstellung und Haftung

Die Haftung von Traivelling erstreckt sich auf

• die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;

• die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente;

• die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen). Traivelling haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Traivelling wird dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntgeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden.

4. Leistungsstörungen

Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist Traivelling dem Kunden nur bis zum Ersatz eines daraus direkt entstandenen Schadens und nur bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

 

5. Anhang: Ergänzende Bedingungen des Reisevermittlers Traivelling

Die Homepage von Traivelling dient nur als Werbemittel. Die darin präsentierten Bahnreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Anbote dar.

Anbieter in dem Sinne dieser AGBs sind etwa Bahngesellschaften, Busgesellschaften, Fährunternehmen oder andere Transportunternehmen und Leistungsträger.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (einschließlich der Beförderungsbedingungen der Transportunternehmen) gelten jeweils zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen von Traivelling. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters können besondere Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung (soweit vorgesehen) sowie andere Buchungs- und Tarifbedingungen geregelt sein. Im Zweifelsfall empfehlen wir, mit dem jeweiligen Anbieter wegen dessen anwendbaren Geschäftsbedingungen vor Buchungsabschluss Rücksprache zu nehmen.

 5.1 Klärung

Traivelling haftet für die Besorgung gültiger Tickets, nicht aber für die Erfüllung der Reisemöglichkeit durch den Reiseveranstalter bzw. die Vertragspartner (Flug-, Bahn-, Busunternehmungen etc.).

Traivelling vermittelt nur die vom Auftraggeber ausgewählten Tickets, Fahrkarten, und Reservierungen. Mit der Übersendung der laut Buchungsbestätigung zuletzt anzukaufenden Tickets, Fahrkarten etc. sind die vertraglichen Verpflichtungen von Traivelling erfüllt.

Traivelling ist nicht verpflichtet, Informationen zu etwaigen Änderungen betreffend Abfahrts- und Ankunftszeiten, Orten und Zeiten des Umstiegs, der dort zu erreichenden Anschlussverbindungen, der Gesundheits- oder Einreisebestimmungen im Zielland an den Auftraggeber weiterzugeben. Generell bemüht sich Traivelling, immer neue, für den Auftraggeber möglicherweise relevante Informationen weiterzugeben, übernimmt dafür jedoch keinerlei Gewährleistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich selbst direkt an seinen Anbieter wenden.

Sollten die von Traivelling vermittelten Dokumente und Unterlagen Unrichtigkeiten, Abweichungen, Unvollständigkeiten aufweisen, muss der Auftraggeber Traivelling unverzüglich schriftlich kontaktieren. Traivelling übernimmt für die Richtigkeit von Buchungen, die aufgrund fehlerhafter Angaben des Auftraggebers fehlerhaft sind, keine Haftung.

5.2 Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler in folgenden zwei Schritten zustand: Erstens lässt Traivelling dem Auftraggeber schriftlich per Mail Informationen über die wesentlichen Vertragsbestandteile zukommen, das ist das “Anbot”. Es enthält den Gesamtpreis des Fahrkartenpakets (alle Tickets inkl. Vermittlungsgebühr), die Leistung (insbesondere Route und Umstiege), und den Termin (Reisedauer).

Zweitens füllt der Auftraggeber die vom Vermittler im Anbotmail verlinkte Anfragesequenz (von typeform.com) aus. Das ist die “Buchung“. Hier stimmt der Auftraggeber den AGBs, der Datenschutzerklärung und zweistufigen Zahlungsweise zu. (Die Zahlungsweise ist außer in Ausnahmefällen immer zweistufig, siehe unten.)

Traivelling mailt daraufhin die Anzahlungsrechnung an den Auftraggeber. Dieser hat die genannte Rechnungssumme sofort und ohne Abzug auf das Vermittlerkonto zu überweisen.

Traivelling wird in jedem Fall erst nach Einlangen der Rechnungssumme auf dem Vermittlerkonto tätig. Der Inhaber des Kontos ist Matthias Bohun, die Kontonummer ist

IBAN: DE 60 1001 1001 2623 9912 27,

BIC: NTSBDEB1XXX

 5.3 Rücktrittsrecht des Auftraggebers – Tätigwerden von Traivelling

KonsumentInnen haben generell ein 14- tägiges Rücktrittsrecht vom Online-Vermittlungsvertrag - siehe Europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (Richtlinie 2011/83/EU).

Diese Richtlinie wurde in Österreich im Juni 2014 im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) umgesetzt. In der EU-Richtlinie sind allerdings eine Menge Ausnahmen definiert, die auch uns betreffen, denn Ausnahmen sind diesbezüglich beispielsweise Tickets für Bahn, Bus und Fähren.

Das bedeutet, dass der Auftaggeber spätestens nach Eintreffen des Betrags der Anzahlungsrechnung auf dem Traivelling Konto kein Rücktrittsrecht mehr hat. Also bitte aufpassen nach Erhalt unseres individuellen Anbots beim Ausfüllen des Buchungsformulars!

Wichtig auch: Traivelling wird erst tätig, sobald das Geld des Auftraggebers am Konto eingetroffen ist!

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Anzahlungsrechnung nicht nach, behält sich Traivelling vor, beauftragte Fahrkarten und andere Reisedokumente nicht zu buchen und nicht auszustellen, und per Mail nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Im Normalfall beträgt diese Frist 14 Tage.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nach Tätigwerden von Traivelling nicht nach, behält sich Traivelling die Einbehaltung der gesamten Vermittlungsgebühr vor. Bei Rücktritt vom Vermittlungsvertrag nach Tätigwerden von Traivelling ist niemals eine Rückerstattung von beiden Teilen der Vermittlungsgebühr (der fixe Anteil sowie der variable auf die geschätzten Ticketkosten bezogene Anteil, siehe unten) möglich.

Nochmal umgekehrt formuliert: Bei Rücktritt vom Vermittlungsvertrag nach Tätigwerden des Vermittlers ist, wenn noch keine Fahrkarten vom Vermittler angekauft wurden, ausschließlich eine Rückerstattung der geleisteten geschätzten Ticketkosten abzüglich des variablen Teils der Vermittlungsgebühr (15% dieser geschätzten Ticketkosten) möglich.

Bei Rücktritt vom Vermittlungsvertrag nach Tätigwerden des Vermittlers ist, wenn bereits Fahrkarten im Namen des Auftraggebers vom Vermittler angekauft wurden, ausschließlich eine Rückerstattung der geleisteten geschätzten Ticketkosten abzüglich der 15% dieser geschätzten Ticketkosten abzüglich der Kosten für bereits angekaufte Fahrkarten möglich.

 

5.4 Bezahlung in zwei Schritten – Anzahlungsrechnung und Endrechnung

Wir möchten günstige Preise für unsere KundInnen! Deshalb kalkulieren wir nicht den höchstmöglichen Ticketpreis, sondern wollen am Ende die realen Ticketkosten an unsere KundInnen weiterreichen! So geht’s: 

Weil der genaue Gesamtpreis - wegen Langfristigkeit der Buchung und Volatilität der Ticketpreise - zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, verrechnet Traivelling dem Auftraggeber den Gesamtpreis in zwei Tranchen: die erste Rechnung („Anzahlungsrechnung“) enthält die vorläufigen geschätzten Ticketkosten und die gesamte Vermittlungsgebühr (den fixen Anteil und den variablen Anteil der Vermittlungsgebühr).

Die zweite Rechnung ( „Endrechnung“) enthält jenen Betrag, um den sich die echten (endgültigen) Ticketkosten von den in der Anzahlungsrechnung festgelegten geschätzten (vorläufigen) Ticketkosten unterscheiden.  

Sind die Ticketkosten am Ende höher, muss der Auftraggeber die Differenz nachzahlen. Wenn die echten (endgültigen) Ticketkosten geringer als die geschätzten (vorläufigen) Ticketkosten sind, wird die Differenz dem Auftrag in der Endrechnung gegengerechnet und gegebenenfalls überwiesen.

Dieser Unterschied darf maximal 15% plus oder 15% weniger als die geschätzten Ticketkosten sein.

Der Gesamtpreis setzt sich also aus dem Preis des vermittelten Ticketpakets und der Vermittlungsgebühr zusammen.

 Die Vermittlungsgebühr setzt sich aus einem fixen Anteil (deckt unsere Fixkosten ab, wird nach geschätzter Arbeitszeit im Vorhinein berechnet) und einem variablen Anteil (15% des in der Anzahlungsrechnung geschätzten Ticketpaketpreises) zusammen.

5.5 Bezahlung - Ablauf

Unmittelbar nach Einlangen des Buchungsformulars und Recherche der Buchungsmöglichkeiten stellt Traivelling dem Auftraggeber die Anzahlungsrechnung.. Diese erste Rechnung enthält die geschätzten (vorläufigen) Ticketkosten und die gesamte Vermittlungsgebühr. Sie ist ohne Verzug zu bezahlen.

Sobald Traivelling die letzte fehlende Fahrkarte gebucht hat, stellt es dem Auftraggeber die Endrechnung. Diese enthält die Differenz zwischen geschätzten (vorläufigen) und echten (endgültigen) Ticketkosten. Sie ist ohne Verzug zu bezahlen.

Soweit Traivelling Beförderungsleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen erhält, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Anbieters der Leistung. In dem Fall ist Traivelling von dem Anbieter bevollmächtigt, die Forderungen außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu machen.

5.6 Ausnahme: Bezahlung in einem Schritt mit einer Rechnung

Wenn Traivelling die Ticketkosten zum Buchungszeitpunkt als nachhaltig gleichbleibend einschätzt, so dass die Preisschwankung bis zur Buchung des letzten Fahrscheins vernachlässigbar erscheint, schickt Traivelling dem Auftraggeber nur eine einzige Rechnung. Dies gibt Traivelling dann schon im Anbot an. Diese Rechnung ist ohne Verzug zu bezahlen, damit Traivelling tätig werden kann.

5.7 Preisänderungen von Tickets zwischen Auftragserteilung und Buchung

Traivelling behält sich das Recht vor, nach Abschluss des Vermittlungsvertrages bis spätestens nach Ankauf der letzten Fahrkarte des vermittelten Fahrkartenpakets Preisänderungen vorzunehmen.

Traivelling setzt den Auftraggeber in der per Mail zuzustellenden Endrechnung über die Differenz zwischen den vorab geschätzten und den echten Ticketkosten in Kenntnis. 

Der endgültige Gesamtpreis der Ticketkosten darf sich um 15% des bei Vertragsabschluss vereinbarten vorläufigen Gesamtpreises der Ticketkosten erhöhen oder verringern. Eine Veränderung des endgültigen Gesamtpreises im Verhältnis zum vorläufigen Gesamtpreis von mehr als 15% stellt für den Kunden einen berechtigten Grund zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale oder Stornogebühr dar.

Bei Änderung folgender Kosten nach Vertragsschluss sind Preisänderungen jedoch zulässig, ohne dass sich daraus ein Rücktrittsrecht ergibt: Kosten für Fahrausweise der Personenbeförderung, Vermittlungsgebühren an Dritte (Agenturen, Privatpersonen), etwaige Reservierungs-, Aufenthalts-, Lande-, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen, sowie Gebühren für Dienstleistungen in Häfen, generell wegen Erhöhung oder Senkung der Preise der vermittelten Leistungen, u.a. aufgrund von Änderungen der Wechselkurse im Verhältnis zum Wechselkurs am Tag des Vermittlungsvertragsabschlusses.

5.8 Umsatzsteuer

Traivelling verrechnet keine Umsatzsteuer, denn Traivelling ist umsatzsteuerfrei im Sinne des §6 (1) Z 27 UStG > Kleinunternehmerregelung. Du kannst also bei Traivelling keine Vorsteuer geltend machen.

5.9Ankauf, Zurverfügungstellung, Übergabe und Hinterlegung der Fahrscheine

Dem Auftraggeber werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse bzw. Emailadresse rechtzeitig vor Beginn der Reise, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Buchungsbelege, Fahrscheine, E-Tickets, Abholcodes, Gutscheine, Reservierungsbestätigungen, Reservierungen, Informationen zu den geplanten Abreisezeiten Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten von Traivelling zur Verfügung gestellt. Sollten diese Dokumente und Unterlagen Unrichtigkeiten, Abweichungen oder Unvollständigkeiten aufweisen, so hat der Auftraggeber unverzüglich Traivelling schriftlich zu kontaktieren.

Zur Kostenoptimierung für den Auftraggeber werden Tickets, sofern es sich nicht um per Mail zustellbare elektronische Tickets handelt, lokal gekauft und im Regelfall vor Ort geeignet von Partnern von Traivelling übergeben, hinterlegt bzw. zur Abholung bereitgestellt. In diesem Fall ist nur im Ausnahmefall eine Zustellung per Post/Paketdienst möglich und sinnvoll – diese Zusatzkosten sind, wenn nicht zum Zeitpunkt der Buchung anders vereinbart, vom Auftraggeber zusätzlich zum Reisegesamtpreis zu bezahlen.

Bezüglich der Fahrkarten und anderen Unterlagen, die am Verlauf der Reiseroute zur Abholung hinterlegt werden, bekommt der Auftraggeber alle notwendigen Informationen und Belege vor Antritt der Reise.

Traivelling informiert den Auftraggeber zeitgerecht insbesondere über den geeigneten Ort der Abholung. Im Regelfall ist eine Änderung des Abholungsortes auf Wunsch des Auftraggebers nicht möglich. Falls doch, hat der Auftraggeber die dadurch Traivelling zusätzlich entstehenden Kosten zu bezahlen.

5.10 Rücktrittsrecht des Vermittlers

Traivelling garantiert, dass es die Tickets je nach Verfügbarkeit im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung ankauft.

Sollten einzelne im bei der Buchung vereinbarten Reiseplan vorgesehene Fahrkarten nicht verfügbar sein, versucht Traivelling geeignete Alternativbeförderungen zu vermitteln. Diese Alternativbeförderungen können vom ursprünglichen Reiseplan abweichende Fahrzeiten, Umstiege, Beförderungskategorien aufweisen und sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.

Sollte auch dies unmöglich sein, und wenn seine Rücktrittserklärung dem Auftraggeber an der zuletzt von ihm genannten Mailadresse unverzüglich, spätestens vor dem vollständigen Ankauf aller Fahrkarten für die vermittelte Reise zugeht, kann Traivelling vom Vermittlungsvertrag zurücktreten.

Tritt Traivelling vom Vermittlungsvertrag zurück, erstattet es dem Reisenden den bisher bezahlten Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

5.11 Stornierungen und Änderungen bereits gebuchter Fahrkarten

Die Möglichkeit einer Stornierung oder Änderung  der Traivelling für den Auftraggeber gebuchten Fahrkarten und die jeweiligen Voraussetzungen dafür, sind von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters abhängig. Der Auftraggeber muss beachten, dass bei einigen Anbietern eine Stornierung oder Änderung der vom Auftraggeber gebuchten Fahrkarten nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Wenn der Auftraggeber wünscht, dass seine Stornierungs- oder Änderungsbegehren über Traivelling bearbeitet werden sollen, kann er - soweit diese Möglichkeit von dem jeweiligen Anbieter vorgesehen ist – diese Wünsche an Traivelling ausschließlich schriftlich per Mail an office@traivelling.com richten. Dieser Wunsch muss rechtzeitig erfolgen, damit Traivelling eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten kann.

Eine Stornierung oder Änderung über Traivelling ist allerdings ausgeschlossen, wenn diese weniger als 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Reise/Reiseleistung liegt. Sollte der Auftraggeber so kurzfristig eine Stornierung oder Änderung wünschen, muss er sich in jedem Fall direkt an den jeweiligen Anbieter wenden.

Traivelling behält sich das Recht vor, für jeden Fall einer solchen vom Auftraggeber gewünschten Stornierung oder Änderung ein eigenes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 60 Euro zu erheben, es sei denn, die gewünschte Stornierung oder Änderung beruht auf einem Verschulden von Traivelling. Bearbeitungsentgelte für Stornierungen oder Änderungen von Buchungen, die mehrere dieser Reiseleistungen umfassen sind kumulativ nach den Bearbeitungsentgelten der jeweiligen Reiseleistungen zu entrichten. Das von Traivelling erhobene Bearbeitungsentgelt beinhaltet nicht die Kosten (Bearbeitungs- bzw. Stornierungsentgelte), die möglicherweise von dem jeweiligen Anbieter der Reiseleistung erhoben werden. Diese vom Leistungsanbieter erhobenen Kosten sind vom Auftraggeber an Traivelling zu bezahlen.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, seine Stornierungs- oder Änderungswünsche mit anderen, von ihm gebuchten Reiseleistungen in Einklang zu bringen.

5.12 Visum

Außerhalb von Europa brauchen Reisende für die jeweiligen Aufenthalte in der Regel ein gültiges Visum. Die Website des österreichischen, deutschen und schweizerischen Außenministeriums bietet den Reisenden eine gute Übersicht, welches Visum sie für welches Land brauchen. Traivelling ist nicht verpflichtet, entsprechende Visa zu besorgen.

5.13 Haftung

Der Auftraggeber hat Gesetzen und Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Personals der Beförderungsunternehmen vor Ort, sowie Geboten und Verboten Folge zu leisten. Insbesondere muss der Auftraggeber die von Traivelling erhaltenen Anleitungen und Hinweise, die den Auftraggeber zur Erlangung hinterlegter Fahrkarten, Tickets etc. befähigen, genauestens befolgen. Traivelling wird sich mit Sorgfalt um die Bereitstellung der hinterlegten Fahrkarten, Tickets etc. bemühen, kann die Bereitstellung von Fahrkarten, Tickets etc. allerdings nicht garantieren, wenn der Auftraggeber Vorgaben zu ihrer frist- und vorgabengerechten Erlangung missachtet oder durch das Fehlen von Dokumenten, vom Vermittler übermittelten Buchungsbestätigungen etc. die Erlangung vom Vermittler hinterlegter Fahrkarten, Tickets etc. verunmöglicht. Die Verpflichtung, alle notwendigen Nachweise beizubringen, trifft ausschließlich den Kunden (Reisenden).

5.14 Versicherung

Traivelling empfiehlt dem Auftraggeber, selbst eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche eine ausreichende Deckung ab dem Datum des Vermittlungsvertrages bis zum Ende der geplanten Reise gewährleistet, abzuschließen.

Traivelling übernimmt weder einen Versicherungsschutz noch wird von Traivelling der vom Reiseveranstalter gewährte Versicherungsschutz überprüft.  

5.15 Zustellung - elektronischer Schriftverkehr

Als Zustell-/ Kontaktadresse des Auftraggebers gilt die zuletzt bekannt gegebene Emailadresse des Auftraggebers. Änderungen muss der Auftraggeber Traivelling ohne Verzug  bekannt geben.

5.16 Zahlungsmöglichkeit

Im Moment ist es nicht möglich, deine Buchung mit Kreditkarte zu bezahlen und dadurch möglicherweise in den Genuss einer mit der Kreditkarte verbundenen Reiseversicherung zu kommen. Zur Zeit ist die einzige Bezahlweise per Banküberweisung aufs Konto von Traivelling.